Ausschließlich Sachkundige Prüfer die die strengen Voraussetzung nach den §4 MPBetreibV erfüllen, die über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügen, um den elektrotechnischen Zustand wie auch den allgemeinen sicherheitstechnischen Zustand beurteilen können, dürfen Prüfungen an Pflegebetten durchführen.
Die Medizinproduktebetreiberverordnung (kurz die MPBetreibV) schreibt vor (ferner ist die Notwendigkeit einer Pflegebettenprüfung auch in den Gesetzestexten festgehalten siehe dazu das Medizinproduktgesetz kurz MPG), dass um Gefährdungen durch Mängel, durch unsachgemäße Benutzung, oder durch Verschleiß für Patienten und Beschäftigte zu vermeiden, Prüfungen der Pflegebetten in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind. Die Prüfungen der Betten hat durch sachkundige Prüfer (siehe Artikel oben) zu erfolgen.