Personen die aufgrund Ihrer Berufsausbildung, Weiterbildungen etc. befähigt sind UVV Prüfungen durchzuführen sind Sachkundige, diese sachkundigen Personen haben die entsprechenden fachlichen Kenntnisse UVV Überprüfungen durchzuführen.
Sachkundige sind mit den entsprechenden Normen und technischen Richtlinien wie die der bekannten VDE Bestimmungen vertraut, können diese Kenntnisse nachweisen und haben vertieftes Wissen über die Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften, in diesen Vorschriften ist festgehalten, dass ein Unternehmer verpflichtet ist, die Betriebssicherheit durch einen Sachkundigen regelmäßig prüfen zu lassen.