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Wer darf eine elektrische Anlage prüfen?

Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10 mit entsprechender technischer Kenntnis und Kenntnisse der einschlägigen Normen sowie mit Erfahrung im jeweiligen elektrotechnischen Fachgebiet können die Überprüfung der elektrischen Anlagen durchführen.

Wichtig Die Elektrotechnik ist ein sehr breit gefächertes Berufsfeld, somit gilt es gibt keine „universelle“ Elektrofachkraft, Elektrofachkräfte haben ihre speziellen Ausbildungsfachbereiche und ihre speziellen Einsatzgebiete. Eine Ausbildung alleine reicht nicht aus, auch müssen einschlägige Erfahrungen vorhanden sein.

Die Definition einer Elektrofachkraft durch die DGUV Vorschrift 3 (kurz DGUV V3):

„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Als Elektrofachkraft gelten zum Beispiel:

  • Elektroniker für Betriebstechnik
  • Elektroniker für Geräte und Systeme
  • Industrieelektroniker
  • Energieelektroniker