Der Unternehmer bzw. der Betreiber der elektrischen Anlagen trägt die Verantwortung, denn lt. der Betriebssicherheitsverordnung (kurz die BetrSichV) ist eindeutig geregelt, dass ein Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen & elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffristen sollten in jedem Fall strikt eingehalten werden, denn bei einem eintretenden Schadensfall (z.B. Sachschaden am Maschinenpark)l, oder gar bei einem Unfall bei denen Menschen (oder Tiere) zu Schaden kommen, können die rechtlichen Konsequenzen für den Unternehmer / Betreiber der elektrischen Anlagen ganz erheblich sein.
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