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VOB die Vergabe- & Vertragsordnung für Bauleistungen


Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB) gliedert sich wie folgt.:

  • Teil A (VOB / A) die Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • Teil B (VOB /B) die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • Teil C (VOB / C) die allg. technische Vertragsbedingungen für die Bauleistungen

Die Vergabe- & Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das wichtigste Regelwerk für Bauleistungen. (so auch im Bereich von Elektroarbeiten)

Die VOB regelt vertragliche Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, sie regelt des Weiteren die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber.

Obwohl die Vergabe- & Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht vom Gesetzgeber erarbeitet wird, sondern als ein dreiteiliges Klauselwerk (erstellt von den Deutschen Vergabe- & Vertragsausschuss) für die Vergabe & für die Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen definiert wird, so hat die VOB trotz dessen einen Art „verbindlichen Charakter“.

Für öffentliche Bauaufträge ist die VOB im Übrigen verpflichtend und somit anzuwenden, selbst bei Bauleistungen z. B. Elektroinstallationen im Wohnhaus für private Auftraggeber wird die VOB teils herangezogen und angewendet.

Das Klauselwerk VOB wird von dem Deutschen Vergabe- & Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitet und stets fortgeschrieben.

Was wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB) geregelt?

Die (VOB) Vergabe- & Vertragsordnung regelt ausführlich die vertraglichen Bedingungen für Bauleistungen auch für Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik (ELT), dazu gehören u.a. die Ausführungsfristen der Bauleistungen, die Unterbrechung der Ausführung, die Vergütung, die Kündigungsmodalitäten, die Haftungsmodalitäten, die Vertragsstrafen, etwaige Mängelansprüche, Verjährungen sowie schlussendlich die Abnahme der Bauleistungen. siehe dazu Teil B (VOB /B)