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DGUV Vorschrift 3 (die ehemalige BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 hält fest, dass bei einer Inbetriebnahme und dem Betreiben von Elektroanlagen sowie bei Umbauten und Instandsetzungsarbeiten von Elektroanlagen die Arbeiten von einer Elektrofachkraft auszuführen sind. Die gewissenhafte Einhaltung dieser Vorschrift stellt eine der Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz dar und der Unternehmer hat für die korrekte Umsetzung Sorge zu tragen. (Die Ausführung ist teils auch unter Anleitung und der strikten Überwachung durch eine Elektrofachkraft zum Beispiel beim Einsatz einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten möglich.)

Was muss bei der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3 Prüfung) beachtet werden?

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist die aktuelle, gültige und auch normgerechte Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen, das vorrangige Ziel ist es Unfälle und Gefahren für Leib und Leben zu vermeiden. Zur Überwachung der Elektroanlagen und Betriebsmittel werden Elektroprüfungen eingesetzt, die DIN VDE Normen regeln dabei die entsprechenden Anforderungen / Gesichtspunkte der Prüfungen. Unternehmen sind bereits seit gut 40 Jahren dazu verpflichtet Überprüfungen der elektrischen Anlagen und/oder elektrischen Betriebsmitteln zu veranlassen.

Wer darf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen? 

Bei der Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten beziehungsweise der Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln können neben Elektrofachkräften auch elektrotechnisch unterwiesene Personen als ausführendes Organ sprich in diesem Fall als Prüfer agieren.

Welche sind die gültigen Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 ?

Die Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen & ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln:
Ortsfeste elektrische Anlagen & ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle 4 Jahre auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, in Orten, Räumen, Betriebsstätten und Anlagen besonderer Art beträgt die Prüffrist allerdings nur 1 Jahr siehe dazu DIN VDE 0100 Gruppe 700 diese Prüfung muss von einer Elektrofachkraft übernommen werden.

Die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen von einer Elektrofachkraft, mindestens aber (bei der Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person) auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Bei Einsätzen auf Baustellen 3 Monate (bei einer geringen Fehlerquote von unter 2 Prozent, kann diese Prüffrist verlängert werden) Bei Einsätzen in produzierenden Betrieben, Werkstätten etc. größtmögliche Prüffrist von 1 Jahr und bei Einsätzen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (Elektrogeräte) in Verwaltungs- und Bürogebäuden etc. maximale Prüffrist von 2 Jahren.

Was gibt es für Änderungen in der DGUV Vorschrift 3 ?

Welche Änderungen haben sich von der früheren BGV A3 zu der heute gültigen DGUV V 3 (DGUV Vorschrift 3) ergeben, interessanterweise keine es handelt sich um die selben Vorschriften mit selben Inhalt. Unternehmer und verantwortliche Personen u.a. für Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 können also aufatmen.

Welche Kosten entstehen bei der Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 ?

Die Kosten einer Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 variieren teils erheblich zwischen den Elektrofachbetrieben am Markt, zur besseren Übersicht und zum Vergleich von Angeboten für die Prüfung nach DGUV V 3 für Ihre elektrischen Betriebsmittel können Auftraggeber unseren Ausschreibungsdienst kostenfrei nutzen.

Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3

Die DGUV V 3 gilt für alle elektrischen Anlagen und ortsfesten sowie ortsveränderliche Betriebsmittel.

Wer ist eine Elektrofachkraft?

Als Elektrofachkraft werden gewöhnlich Elektrogesellen, Elektrotechniker, Elektromeister und/oder Elektroingenieure, die zuvor ihre fachliche Eignung belegt haben, die Eignung wird dabei durch die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. das Studium nachgewiesen.   

Elektrotechnische Regeln

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den gültigen Regeln der Elektrotechnik entsprechen sie dürfen nur im ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden & dieser ordnungsgemäße Zustand muss stets erhalten werden.  

Dies ist bereits vor der Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen od. elektrischen Betriebsmitteln zu beachten, ferner bei der Instandsetzung sowie nach einer etwaigen Durchführung von Änderungen der Anlagen. Es müssen also in jedem Fall die elektrotechnischen Regeln eingehalten werden, zur Kontrolle des Zustands müssen auch Elektroprüfungen durchgeführt werden.

Welche Anpassungen an aktuelle elektrotechnische Regeln müssen durchgeführt werden?

Mängel an den Elektroanlagen müssen umgehend beseitigt werden, es liegt im Normalfall allerdings kein Mangel vor, wenn bei der Veröffentlichung neuer elektrotechnischer Regeln für neue elektrischen Anlagen od. elektrischen Betriebsmittel andere Anforderungen gestellt werden als bei den bestehenden Anlagen. Bei entsprechenden Gegebenheiten (z.B. die Kennzeichnung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln: Auswahl und Betrieb nach Einsatzbereichen; oder der Trennung von Erdungsanlagen im elektr. Verteilungsnetz & Verbraucheranlage von den Wasserrohrnetzen; oder der Anpassung: Auswahl & Betrieb elektr. Anlagen & Betriebsmittel auf Baustellen um dabei nur 3 Beispiele anzuführen.) kann eine Anpassung aber gefordert werden z.B. aufgrund von außergewöhnlichen Unfallgefahren oder wegen bereits aufgetretenen und registrierten Unfällen in Betriebsstätten oder anderswo.

Der sichere Zustand von elektr. Anlagen und elektr. Betriebsmitteln ist vorhanden, wenn die Beschaffenheit der Anlagen/Betriebsmittel (bei einer ordnungsgemäßen Bedienung sowie bei der Verwendung nach den festgeschriebenen Bestimmungen der Anlagen/Betriebsmittel) keine direkte oder indirekte Gefährdung für den Menschen ausgeht.   

Wiederholungsprüfungen sind zur Überwachung und zur Sicherstellung des Einhaltens des ordnungsgemäßen Zustandes regelmäßig durchzuführen.   

Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (ortsveränderliche Elektrogeräte) können an eine andere Stelle überbracht werden, diese Elektrogeräte sind also beweglich.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind dagegen Betriebsmittel, die nicht beweglich sind, oder es handelt sich aufgrund ihrer Beschaffenheit um nicht zum Transport geeignete Elektrogeräte. (zum Beispiel aufgrund des Gewichtes des Betriebsmittels)
  • Stationäre elektrische Anlagen sind technische Anlagen, welche mit der Umgebung fixiert sind zum Beispiel wäre da die Elektroinstallationen in Büro- oder Industriegebäuden zu nennen.
  • Nichtstationäre elektrische Anlagen, diese technischen Anlagen können nach ihrer Verwendung wieder demontiert und an anderer Stelle wieder montiert werden wie zum Beispiel der Einsatz von elektrischen Anlagen auf Baustellen. (Baustromanlagen/Systeme) 

Begriffserklärungen DGUV, BGV, VDE, DIN

  • DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
  • BGV ist die Abkürzung für Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (also die von den deutschen Berufsgenossenschaften angeordneten Vorschriften zur Unfallverhütung) in Deutschland haben diese Geltung für die Gesamtheit aller Beschäftigten in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und so weiter.
  • VDE ist die Abkürzung für Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
  • DIN ist die Abkürzung für Deutsche Institut für Normung e.V. 

Prüflingen - Welche ortsveränderlichen Betriebsmittel werden geprüft?

In Verwaltungen, in Versammlungsstätten und in Büros:
Computer, Lampen, Bildschirme, Laptops, Tablets, Fernseher, Drucker, Radios, Kopierer, Scanner, Schredder, Verteilungen, Ladegeräte, Musikanlagen, Lausprecher, Ladegeräte, Steckdosenleisten, Beschriftungsgeräte, Schreibmaschinen, Telefone, Diktiergeräte, Falzmaschinen, Münzzähler, Geldscheinzähler, Etikettiergeräte, Kassensysteme, elektrische Haushaltsgeräte wie Wasserkocher in Teeküchen usw.

In Produktionsstätten, in der Werkstatt und auf Baustellen:
Bohrmaschinen, Baustellenkabel, Handkreissäge, Kabeltrommel, Schleifmaschinen, Poliermaschinen, Blechscheren, Elektrofeilen, Sägen, Radiogeräte, Ventilatoren, Prüfgeräte, Elektrotacker, Farbsprühsysteme, Hobelmaschinen, Heißklebepistolen, Heißluftgebläse, Fräsmaschinen, Akkuschrauber, Nasssauger, Trockensauger, Industriesauger, Schweißgeräte, Satiniermaschinen usw.

In Hotels, in Küchen und in Kantinen:
Heizgeräte, Gefrierschränke, Mikrowellen, Brotbackautomaten, Schneidgeräte, Toaster, Küchenwagen, Kocher, Verlängerungskabel, Kaffeeautomaten, Snackautomaten, Klimageräte, Warmhaltegeräte, Fritteusen, Stabmixer, Küchenmaschinen, Eierkocher, Dampfgarer, Waffeleisen, Garer, Küchenwaagen, Rührer, Kochfelder, Elektromesser, Entsafter, Folienschweißgeräte, Fleischwolf, Kühlgeräte, Wasseraufbereiter, Weinkühlschränke, Heißwasserspender, Zapfanlagen usw.

Im Krankenhaus und im Labor:
Messgeräte, Medizintechnik (Achtung bitte die entsprechenden Vorschriften für Medizingeräte beachten), Analysegeräte, Zentrifugen, PC, Monitore, Leuchten, Bäder, Rotoren, Wärmegeräte, Kältegeräte, Schüttler, Pumpen, Mischgeräte, Multifunktionsgeräte usw.    

Was sind die DIN-Normen und VDE-Normen?

Die DIN-VDE-Normen spiegeln stets den aktuellen Stand der modernen Elektrotechnik wieder. Die Bestimmungen der VDE sollen unter anderen der Schaffung einer Standardisierung bei der Ausführung von Elektroinstallationen aller Art in ganz Deutschland dienen, sodass die Sicherheit von Leib und Leben sowie die allgemeine Betriebssicherheit gegeben ist. Sie stehen allerdings in der Hierarchie unterhalb von gesetzlichen Bestimmungen und den Unfallverhütungsvorschriften.

Im umfangreichen VDE Vorschriftenwerk sind alle DIN-VDE-Normen im Detail aufgeführt. Im VDE Vorschriftenwerk wird eine Gliederung in acht Normengruppen (allgemeine Grundsätze und Energieanlagen, Energieleiter, Isolierstoffe, MSR, elektrische Maschinen, Installationsmaterial und Schaltgeräte, Gebrauchsgeräte, Informationstechnik) vorgenommen.

VDE-Bestimmungen und DIN-Normen (Auszug)